Impressum
Internetpräsentation des Liederbacher Jazzclubs
Im Brühl 30
65835 Liederbach am Taunus
Telefon: 069 / 30 60 20
eingetragen im Vereinsregister: 73-VR-8650 AG Frankfurt/Main
vertreten durch den Vereinsvorsitzenden Volker Götte, Adresse siehe oben, E-Mail: kontakt@liederbacher-jazzclub.de
Für die technische Gestaltung der Homepage ist zuständig:
Hartmann Hausherr, E-Mail: kontakt@liederbacher-jazzclub.de
Das Layout dieser Interpräsentation, die verwendeten Grafiken sowie die Texte und Formulare sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Liederbacher Jazzclubs nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Das Copyright, speziell für die Grafiken, liegt teilweise nicht beim Jazzclub, sondern bei den angegebenen Vereinen oder der Gemeinde Liederbach am Taunus. Speziell das Liederbacher Wappen darf nicht ohne schriftliche Zustimmung der Gemeinde Liederbach anderweitig verwendet werden. Für den gesamten Inhalt aller Seiten dieser Internetpräsentation wird keine Gewähr für seine Richtigkeit übernommen. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen. Dies gilt auch für alle Webseiten, auf die mittels eines Hyperlinks verwiesen wird. Der Liederbacher Jazzclub ist für den Inhalt solcher Webseiten nicht verantwortlich und distanziert sich ausdrücklich davon..
Per E-Mail erreichen Sie uns:
Unser Vorstand
1. Vorsitzender: Volker Götte
2. Vorsitzender: Ulrich Merget
Kassenwart: Karin Götte
Schriftführer: Hartmann Hausherr
Beisitzer: Dieter HuppertKassenprüfer: Jürgen Russow und Dieter Haferkamp
Geschäftsstelle
Im Brühl 30, 65835 Liederbach, Tel: 069-30 60 20, Fax: 069-30 06 79 90
E-Mail: kontakt@liederbacher-jazzclub.deAm Ende Seite können Sie sich ein Beitrittsformular ausdrucken lassen.
Satzung
§ 1
Name, Zweck, Sitz
Der Liederbacher Jazzclub hat seinen Sitz in 65835 Liederbach und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes der Abgabenordnung 1977 vom 16.03.1976. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt den Zweck, Jazz-, Blues- und Folkmusik zu unterstützen.
Dazu werden z.B. durchgeführt: Vorträge, die das Verständnis für diese Art von Musik fördern sollen, Film- und Diaabende, Veranstalten von Konzerten und gemeinsames Ausüben von Musik.Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen. Gewinne, die bei eventuellen Veranstaltungen des Vereins erzielt werden und Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 2
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person sein, die sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet.
§ 3
Erwerb der Mitgliedschaft
Jedes Mitglied soll entweder das 18. Lebensjahr vollendet oder die Erlaubnis der oder des Erziehungsberechtigten dazu haben.Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch eine Beitrittserkärung, die dem Vorstand auszuhändigen ist.
§ 4
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann durch einen eingeschriebenen Brief mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Geschäftsjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist an den Vorsitzenden zu richten. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen jegliche Ansprüche an den Verein. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, sofern das Mitglied gegen die Satzung oder die Beschlüsse des Vereins verstößt, seinen Beitragszahlungen nicht nachkommt, sich unehrenhaft verhält oder wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt.
Das ausgeschlossene Mitglied hat bis zum Zeitpunkt des Ausschlusses voll und ganz seine Verpflichtungen gegenüber dem Verein zu erfüllen.
§ 5
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 6
Organe
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§ 7
Vorstand
Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre.
Der Vorstand setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen:
- dem Vorsitzenden
- dem Stellvertreter des Vorsitzenden
- dem Schatzmeister
- dem Schriftführer
- einem Beisitzer
- zwei Revisoren
Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung der Geschäfte des Vereines. Gesetzliche Vertreter des Vereines sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Sie sind gesamthandlungsberechtigt.
Der Stellvertreter des Vorsitzendenübernimmt im Bedarfsfall die Geschäftsführung und unterstützt den Vorsitzenden nach dessen Weisung.
Der Schatzmeister ist für die ordentliche Führung der Kassengeschäfte verantwortlich und hat alljährlich der Jahreshauptversammlung Rechnung zu legen.
Der Schriftführer führt die Protokolle der Versammlungen, stellt die Mitgliederlisten zusammen und verfasst die Jahresberichte. Er übernimmt den Schriftverkehr zwischen Vereinen, Verbänden und Behörden.
§ 8
Mitgliederversammlung
Die Angelegenheiten des Vereines werden, soweit sie nicht von dem Vorstand zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung geordnet, dies gilt insbesondere für Beschlüsse von Veranstaltungen, bei denen die Mitglieder ein finanzielles Risiko tragen.Die Mitgliederversammlung ist dann einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereines erfordert.
Die Mitgliederversammlung ist auch dann einzuberufen, wenn 1/4 der Mitglieder des Vereines unter Angabe von Zweck und Gründen die Einberufung der Mitgliederversammlung verlangt.
§ 9
Form und Einberufung der Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand mindestens sieben Tage, die Jahreshauptversammlung vierzehn Tage vorher durch einen einfachen Brief oder öffentliche Bekanntmachung einberufen.In der Einladung zur Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung bekannt zu geben.
§ 10
Jahreshauptversammlung
Im Jahr soll mindestens einmal eine ordentliche Jahreshauptversammlung stattfinden und zwar im ersten Quartal des Kalenderjahres. Sie hat folgende Aufgaben:1. Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts- und Kassenberichtes über das zurückliegende Geschäftsjahr
2. Entlastung des Vorstandes
3. Wahl eines neuen Vorstandes
4. Beschlussfassung über Satzungsänderungen, sofern entsprechende Anträge gestellt worden sind.
§ 11
Beschlüsse und Abstimmungen
Alle Beschlüse werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder wirksam. Soll eine Abstimmung geheim erfolgen, so müssen mindestens sieben Mitglieder einen entsprechenden Antrag stellen. Die Wahl des Vorsitzenden muss geheim durchgeführt werden, sofern dies von mindestens einem Mitglied beantragt wird. Es gilt derjenige Kandidat als gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereint.Die übrigen Vorstandsmitglieder können frei gewählt werden, sofern dies durch einfachen Mehrheitsbeschluss gewünscht wird.
§ 12
Satzungsänderung
Anträge auf Änderung der Satzung können vom Vorstand oder von mindestens sieben Mitgliedern gestellt werden. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn in der Hauptversammlung 3/4 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsänderung zustimmen.Zur Änderung des Zweckes des Vereines ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.
§ 13
Auflösung des Vereines
Die Auflösung des Vereines ist nur möglich, wenn 3/4 der anwesenden Mitglieder bei der Jahreshauptversammlung zustimmen und mindestens 50% einen derartigen Antrag schriftlich beim Vorstand einen Monat vor der Jahreshauptversammlung eingebracht haben.Ein Beschluss über die Auflösung kann nur gefasst werden, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder zur Jahreshauptversammlung erschienen sind; ansonsten ist eine zweite Versammlung innerhalb von 2 Wochen mit gleicher Tagesordnung durchzuführen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit beschließen kann.
Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereines an die Stadt Frankfurt am Main zur Förderung des New Orleans Jazz in Frankfurt/M.
§ 14
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist das Gericht zuständig, in dessen Bereich der Verein seinen Sitz hat.
Erste geänderte Fassung
Liederbach, den 17. Februar 1997
Unterzeichner der Satzung:
gezeichnet 7 Unterzeichner
Wenn Sie dem Liederbacher Jazzclub beitreten wollen senden wir Ihnen gerne per E-Mail ein Beitrittsformular zu.
Das Formular können Sie sich auch von unserer Seite "Beitritt" direkt ausdrucken lassen. Einfach im Browser auf Datei gehen und anklicken, dann Seite einrichten anklicken und Format A4 sowie bei Orientierung Hochformat auswählen. Als letztes in diesem Fenster noch den gewünschten Drucker auswählen. Alles mit ok bestätigen. Dann unter Datei die Druckvorschau auswählen und drucken bestätigen. In dem sich jetzt öffnenden Fenster wiederum drucken bestätigen. Da auf der Seite bewusst keine Navigation vorhanden ist, müssen Sie die "zurück Taste" Ihres Browsers betätigen, um wieder in die normalen Ansichten zu gelangen.
In jedem Falle sollten Sie das Formular per Post zurücksenden (Unterschrift).
Die derzeitigen Jahresbeiträge:
Berufstätige
Auszubildende/Rentner
Schüler/Studenten
Ehepaare
Familien
Euro 24,--
Euro 20,--
Euro 10,--
Euro 36,--
Euro 40,--
Sie erhalten dann auf alle Eintrittskarten eine Ermäßigung von
ca. 25 - 33% (gerechnet auf den vollen Eintrittspreis).Senden Sie Ihre E-Mail* an kontakt@liederbacher-jazzclub.de oder
info@liederbacher-jazzclub.de*Bei der blau unterstrichenen Adresse werden, wenn Sie Ihr E-Mail Programm entsprechend eingestellt haben, die Adresse und der Betreff automatisch generiert und das E-Mail Programm geöffnet. Bei der rot unterstrichenen Adresse werden Sie auf unsere Seite "Mail und Gästebuch" weitergeleitet. Dort klicken Sie bitte "nur Mail senden" an. Nach Verfassen Ihrer Mail drücken Sie bitte den "Zurück-Button" Ihres Browsers.
Stand: 19.02.2012